Haben Sie Fragen: 06157 / 9510 - 0

Steuerberatung

Angesichts der unverändert zunehmenden Dynamik bei der Steuergesetzgebung legen wir besonderen Wert auf eine vorausschauende Planung und eine langfristige, sichere Strategie für unsere Mandanten. Die starke Komplexität unseres Steuersystems erfordert dabei meistens die gleichzeitige, übergreifende Beachtung der verschiedenen steuerlichen Bereiche wie Ertragssteuern, Verbrauchssteuern oder auch Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Das Ziel einer möglichst geringen Gesamtbelastung an Steuern lässt sich heute nicht mehr bei einer nur eindimensionalen Betrachtung erreichen.

Unternehmenszyklus

Die aktive Steuerberatung umfasst alle Lebenszyklen eines Unternehmens. Von der Gründung bzw. dem Kauf eines Unternehmens über die Betriebsphase, bei Verschmelzungen, Fusionen, Umwandlungen, Abspaltungen und Ausgliederungen bis hin zur Schließung, der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder einem Verkauf an Dritte begleiten wir Sie beratend bei allen steuerlichen Fragestellungen.

Die nachstehenden Themen stehen dabei regelmäßig im Zentrum unserer Beratungen:

  • optimale Rechtsformwahl
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Nutzung von privaten und/oder betrieblichen Verlustvorträgen
  • Vermeidung oder aktive Begründung von Betriebsaufspaltungen
  • besondere Gestaltungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften
  • Gestaltungsalternativen bei Immobilien
  • Beteiligung von Familienangehörigen über stille oder atypisch stille Gesellschaften
  • Finanzierungen

Jahresabschlussarbeiten

Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist ein ganz wesentlicher Teil unserer Leistungen. Hier betreuen wir von einfachen Überschussrechnungen über Gewinnermittlungen, Bilanzen für Einzelunternehmen sowie Jahresabschlüssen von Personen- und Kapitalgesellschaften das gesamte Spektrum bis hin zu konsolidierten Jahresabschlüssen z.B. für Finanzierungszwecke und zur Konzernrechnungslegung nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 290 ff HGB) oder nach internationalen Grundsätzen (IFRS).

Hierbei beachten wir die handels- und steuerrechtlichen Wahlmöglichkeiten z.B. bei Bilanzierungshilfen, Bewertungsfragen, Abschreibungen, Rücklagen und Rückstellungen ebenso wie die handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss insbesondere für Kapitalgesellschaften.

Die Erstellung von Sonder- und/oder Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften, überleitungen zwischen steuer- und handelsrechtlichem Ergebnis, Kapitalkontenentwicklungen für gesellschaftsrechtliche und/oder steuerliche Zwecke, etc. ergänzen dabei die Aussagefähigkeit von Jahresabschlüssen und bereiten die betrieblichen Steuererklärungen vor.

Auf Wunsch erstellen wir auch Jahresabschlüsse mit eingeschränkten Prüfungshandlungen bzw. Plausibilitätsbeurteilungen und erstellen über unsere Tätigkeiten einen entsprechenden Bericht.

Die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen für Freiberufler, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften rundet die Jahresabschlussarbeiten inhaltlich ab. Aber auch unterjährige Erklärungen und Meldungen werden von uns fristgerecht für unsere Mandanten erstellt.

Betriebsprüfungen

Die Betreuung von Betriebsprüfungen unserer gewerblichen Mandanten ist eine Aufgabe, der wir besondere Aufmerksamkeit und ausreichend Zeit widmen. Hier geht es immer wieder um die Abwägung, einerseits die materiellen Interessen des Mandanten zu vertreten, andererseits ebenfalls auch im Interesse des Mandanten nach Möglichkeit jedoch Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten zu vermeiden.

Steuererklärungen

Die privaten Steuererklärungen der Freiberufler, Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, etc. sind in den seltensten Füllen losgelöst von den entsprechenden Unternehmen zu sehen. Hier achten wir auf Zusammenhänge, weisen Sie auf Risiken hin, beraten hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten und optimieren so die steuerlichen Sachverhalte insgesamt.

Auch bei Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen beraten wir hinsichtlich möglicher Verbesserungen und Alternativen.

Die Prüfung von Steuerbescheiden sowie das Führen von Rechtsbehelfen sind bei uns selbstverständliche Bestandteile der laufenden steuerlichen Betreuung unserer Mandanten.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Beratungsbedarf bei Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer nimmt ständig zu. Hier haben die Steueränderungen der vergangenen Jahre zu teilweise drastischen Steuererhöhungen geführt; weitere, tief greifende Änderungen stehen bevor. Gerade bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist daher auf vorausschauende Planung und Gestaltung unter Einbeziehung der familiären und betrieblichen Gegebenheiten bzw. Möglichkeiten zu achten.